Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords
18. March 2008Wer versehentlich oder absichtlich fremde Markennamen als Keywords für seine Google-Adsense Kampagne verwendete, lebte bisher gefährlich. Wettbewerber mahnten dies als Markenrechtsverletzung ab und gewannen damit auch Prozesse vor deutschen Gerichten.
Das OLG Frankfurt hat nun entschieden (AZ 6 W 17/08), dass die Verwendung von Markennamen des Wettbewerbs keine Markenrechtsverletzung darstelle, da die Keywords nur dazu dienen, eine Vorauswahl für die Anzeige der Werbung zu erleichtern. Die Voraussetzung, so die Richter, sei aber, dass die Anzeigen von den Suchergebnissen getrennt und als Anzeigen einfach zu erkennen sein müssen.
Ausführliche Informationen zu dem Urteil gibt es bei eRecht24