Neue Abmahnwelle im Anmarsch? EUGH könnte gesetzliche Musterwiderrufserklärung kippen

7. March 2009

Der Online-Handel kommt nicht zur Ruhe. Nachdem mit der bereits bei Veröffentlichung kritisierten Musterwiderrufsbelehrung etwas Ruhe in die Abmahn-Aktivitäten eingekehrt war, könnte nun der Europäische Gerichtshof die Musterwiderrufserklärung kippen und dadurch das Tor für die Abmahn-Anwälte wieder weit öffnen.

"Internethändler sollten das Thema Nutzungsersatz bei Widerruf im Auge behalten: Sollte der EuGH die Nutzungsersatzpflicht verneinen, so müssen die bisher gültigen Widerrufsbelehrungen geändert werden. Diese belehren momentan in der Regel dahingehend, dass Nutzungen herauszugeben sind. Auch wird eine Überprüfung notwendig werden, inwiefern bisher Kosten durch Einfordern eines Nutzungsersatzes bei Widerruf vermieden werden konnten. Diese Kosten müssten dann gegebenenfalls einkalkuliert oder auf den Warenpreis umgelegt werden", schreibt Rechtsanwalt Max Lion Keller von der it recht Kanzlei in München.

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