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Zum Neustart von Abmahnpraxis

Unter der Domain Abmahnpraxis gab es bis 2011 ein großes Blog mit hunderten Artikeln, welche sich über Jahre mit dem Thema Abmahnungen befasst hatten. Dieses Blog wurde immer wieder angegriffen – juristisch und mit krimineller Energie.

Nach längerer Pause starten wir die Seite wieder. Denn selbst wenn es um die Abmahn-Szene etwas ruhiger geworden ist, heißt das nicht, dass nicht noch ständig berechtigte und unberechtigte Abmahnungen verschickt werden. Tatsächlich hat sich das Abmahngeschehen nur etwas verlagert: Während vor ein paar Jahren noch die Abmahnungen gegen Onlineshops und Anbieter auf Verkaufsplattformen wie eBay im Trend waren, sehen wir jetzt vermehrt Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts. Hier lohnt es sich jetzt mehr…

Wir selbst betreiben einige Webseiten zu verschiedenen Themen und ein Forum für betrugsgeschädigte Menschen, für das wir seit der Aufsetzung in 2010 über hundert Abmahnungen erhalten haben. Wir wissen also, wovon wir schreiben und wir kennen die Tricks der Anwälte. Mit einigen konnten wir reden und so die Abmahnung aus der Welt schaffen. Anderen mussten wir erst langwierig beweisen, dass ihre Mandanten sie schamlos angelogen hatten.

Dass der Berufsstand der Anwälte in den letzten Jahren bei uns und in der Gesellschaft massiv an Ansehen verloren hat, liegt vor Allem an der oft unseriösen Vorgehensweise einiger Anwälte. Diese ziehen so den gesamten Berufsstand in ein Imagetief, aus dem der Anwaltsberuf wohl kaum noch wieder aufsteigen kann.

Aber auch die Politik tut noch immer viel zu wenig, um das Instrument der Abmahnung (die es so auch nur in Deutschland gibt) in ihrem eigentlichen Sinn, der Eskalationsvermeidung bei Wettbewerbs-, Persönlichkeitsrechts-  und Urheberrechtsverstößen, gesetzesseitig zu pflegen. Denn eigentlich ist die Abmahnung tatsächlich etwas Gutes, wenn sie nur nicht so oft missbraucht werden würde.

Es kommt leider durch Ausnutzung der veralteten und oft verschwommenen Gesetzeslage zu Ausnutzungserscheinungen und Unverhältnismäßigkeiten, die die Betroffenen in ihrem Gerechtigkeitsbewusstsein und in ihrer Rechtsauffassung Schaden zufügen.

Gerade in dem Bereich der Urheberrechtsabmahnungen für Bilder hinkt das Gesetz des tatsächlichen Leben um Jahre hinterher, was von manchen Fotografen geschickt zum Nachteil von Menschen wie Du und ich sowie Firmen ausgenutzt wird. Hier wird getrickst und eingeschüchtert, hier werden Urteile falsch zitiert und aus dem tatsächlichen Sachverhalt auf andere „Verstöße“ übertragen. Kurze Fristen und überhöhte Forderungen setzen die Urheberrechtsverletzer unter Druck. Dabei findet eine Vorverurteilung statt, die oft nicht angemessen ist und den Abgemahnten benachteiligt.

Tatsächlich gehen die meisten, die im Internet aktiv sind, zu sorglos mit Vorgaben, Bildern und Social Media um, so dass es eigentlich nur eine Frage der Zeit ist, bis die nächste Abmahnung kommt. Dabei werden oft „Mini-Verstöße“ teuer abgemahnt – ein einfacher Hinweis hätte auch genügt, denn diese kleinen Fehler werden in der Regel unbewusst oder im Vertrauen auf andere begangen.

Deutschland braucht dringend eine „fair use“ Regel, die bei kleinen Verstößen gegen das Urheberrecht der Abmahnwirtschaft die finanzielle Attraktivität von Abmahnungen nimmt.

Unsere Seite Abmahnpraxis wird einen Beitrag dazu leisten, dass Abgemahnte verstehen, was eine Abmahnung bedeutet und wie man richtig reagiert. Wir werden auch aktuelle Fälle aufnehmen und kommentieren.

Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.

Wir freuen uns über Kommentare, denn die sind wichtig, um auch eine Diskussion zu ermöglichen.

Markus Burgdorf

Markus Burgdorf arbeitet seit Mitte der 90er Jahre intensiv im Internet. Er ist Geschäftsführer der Presseagentur Avandy GmbH und betreibt über fünfzig Webportale zu verschiedenen Themen.

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