Werbung:

Vorsicht bei der Verwendung von App-Icons – Abmahnung droht

Icon der App Ibizas Nachrichten (Foto: Markus Burgdorf)
Icon der App Ibizas Nachrichten
(Foto: Markus Burgdorf)

Seit Jahren ist es üblich, dass App-Besprechungsseiten App-Icons der vorgestellten Apps abbilden. Dies geschieht nicht nur zu Illustrationszwecken, sondern ist für die Leser auch eine Möglichkeit sicherzugehen, dass sie tatsächlich die besprochene App runterladen und nicht einer Fälschung aufsitzen. Es ist in den App Stores von Google und Apple nämlich normal, dass erfolgreiche Apps kopiert und dann unter fast gleicher Bezeichnung von einem anderen Anbieter angeboten werden. Diese App-Fälschungen sind eine Plage in den App Stores und oft – gerade bei Google – mit zu viel Werbung und Schadcode belastet.

Das Affiliate-Programm von Apple, welches von der Performance Horizon Group durchgeführt wird, erlaubt in den Nutzungsbedingungen für Affiliate-Seiten ausdrücklich die Verwendung von App-Icons auf den Partnerseiten und stellt auch Werbemittel mit integrierten App Icons zur Verfügung.

Internetseiten wie app-kostenlos.de, deutsche-apps.de oder AndroidPit und auch Besprechungs-Apps die andere Apps vorstellen, nutzen die App Icons in Massen auf ihren umfangreichen App-Besprechungsseiten – und bisher lief das jahrelang auch ohne Probleme.

Abmahnung für die unberechtigte Nutzung eines Fotos, das Teil eines App Icons ist

Nun mahnt ein für seine Abmahnungen schon berüchtigter Fotograf wegen Verletzung des Urheberrechts ab und verlangt für die Nutzung eines App-Icons 1.406,50 Euro, darunter 860 Euro Schadensersatz.

Was war geschehen? Ein App-Herausgeber hat zur Erstellung des Icons einer Gesundheits-App die Lizenz für ein Bild dieses Fotografen erworben. Auf einer Webseite, die sich Pond5 nennt und – ähnlich wie fotolia  oder pixelio – als Fotobörse dient. Für wenige US-Dollar kann man durch diese Seite das Nutzungsrecht für Fotos erwerben.

Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin kommt wortgewaltig und bedrohlich daher, setzt eine kurze Frist zu Beseitigung der „Urheberrechtsverletzung“ und fordert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die natürlich im Sinne des angeblich geschädigten Mandanten schon vorformuliert ist und weitere Verstöße mit 6.000 Euro ahnden will.

Rechtekette nicht ohne immensen Aufwand nachvollziehbar

Grundsätzlich gilt: Wer fremde Bilder auf seiner Webseite einbindet, muss eine Lizenz kaufen oder die „Rechtekette“ bis zum Urheber belegen können. Er sollte den Urheber unter dem Bild nennen.

Die Rechtekette bei der Verwendung des App-Icons:

  • Der Herausgeber der App erklärt mit Publizierung der App im App Store, im Besitz der Nutzungsrechte für die verwendeten Bilder und Grafiken zu sein.
  • Das Affiliate Programm von Apple erlaubt den Affiliate-Partnern die Nutzung der App-Icons auf der eigenen Seite.

Wie also soll der Betreiber der Seite, die über die App berichtet, überprüfen können, ob hier ein fremdes Werk zur Erstellung des App-Icons genutzt wurde? Er kann es nicht überprüfen – und er kann sich auch nicht mit jedem App-Publisher in Verbindung setzen, um eigens ein Nutzungsrecht für sein App-Icon zu vereinbaren – denn das ist ja im Affiliatevertrag bereits geregelt.

Er hat also keine realistische Möglichkeit, eine Rechtekette bis zum Urheber des Bildes zu überprüfen.

Zudem geht man natürlich davon aus, dass der App-Publisher, in dessen Interesse die Vorstellung seiner App ist – das App Icon selbst erstellt hat und dafür nicht einfach ein fremdes Bild genommen hat. (Unsere Beispielillustration für diesen Artikel ist tatsächlich ein App Icon unserer App „Ibiza Nachrichten“ für iOS und Android) und das Bild und die Icon-Gestaltung hat der Verfasser dieses Artikels selbst gemacht.)

Eine Anwältin, mit der ich heute über das Problem sprach, nannte es das „allgemeine Lebensrisiko Abmahnung“. Aber so einfach sollte man es sich nicht machen.

Zitierrecht hilft nicht

Man könnte annehmen, dass das Recht auf ein Bildzitat den Rezensenten schützt. Da aber die App und nicht das App Icon besprochen wird, ist das Zitierrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz hier nach Meinung mehrerer befragter Rechtsanwälte nicht anzuwenden. Zudem ist hier eine weitere juristische Falle zu sehen, denn das Zitierrecht gilt nur für redaktionelle Seiten. Befindet sich auch nur ein Werbebanner auf der Seite oder ist die Seite einem Affiliatesystem (zum Beispiel dem von iTunes) angeschlossen, gilt die Seite als gewerbliche Seite, für die das Zitierrecht nicht mehr gilt.

Fotoplattformen als Vorbereitung zum Abmahnen

Die moralische Verwerflichkeit beginnt schon damit, dass man Bilder auf eine Fotoplattform hochlädt, nur um später genau diese Bilder abmahnen zu können. Da werden Nutzungsrechte zu besonders niedrigen Preisen verkauft, nur um dann – beim geringsten Fehler eines Geschäftspartners – eine Abmahnung zu senden. Wobei die Abmahnung so angelegt ist, dass man mit ihr wesentlich mehr verdienen kann, als mit dem Verkauf von Bildern auf fotolia und Co. Und es wird auch bewusst in Kauf genommen, dass die Abmahnungen jemanden trifft, der überhaupt keine Möglichkeit hatte, einen anderen Urheber eines Teils des App Icons herauszufinden.

Lizenz ist nicht gleich Lizenz

Fakt ist aber auch, dass die Nutzer auf Fotoplattformen Bilder kaufen und dann glauben, dass sie mit den Bildern alles machen können. Das ist tatsächlich aber nicht der Fall. Die Fotolizensen sind so formuliert, dass der nicht juristisch vorgebildete Kunde überfordert wird. Zudem sind manche Formulierungen schwammig gehalten und tragen so zur Verwirrung bei. Warum machen die das so? Weil ihr Geschäftsmodell platzen würde, wenn sich jeder Kunde der Gefahren dieser Plattformen und der Ausnutzungsmöglichkeiten durch Fotografen bewusst wäre.

Ein typisches Beispiel? Ich schreibe einen Blogbeitrag, „kaufe“ dafür die Nutzungsrechte an einem Bild auf Fotolia oder bekomme das Bild kostenlos über Pixelio, binde das Bild richtig in den Beitrag ein, nenne Plattform und Fotograf unter dem Bild und mache eigentlich alles richtig. Doch dann trage ich den Beitrag noch schnell bei facebook ein. Schon kann ich abgemahnt werden, denn ich darf natürlich facebook keine Nutzungslizenz erteilen. Das mache ich aber automatisch, wenn ich ein Bild auf facebook zeige. Ich muss das Bild nicht einmal selbst hochladen, facebook zieht es sich – ganz bequem für mich – von meiner Seite.

Aber zurück zu den App-Icons. Wir sind gespannt, wie der Fall ausgeht, denn Apple bietet zum Beispiel auch eine automatisch generierte App-Chartübersicht an, bei deren Einbindung auf der eigenen Webseite auch Icons eingeblendet werden. Hier habe ich erst Recht keine Möglichkeit, Einfluss auf die Darstellung der App-Icons zu nehmen. Womit wir vielleicht wieder beim „Lebensrisiko Abmahnung“ wären.

Rechtekette überprüfen

Als Tipp müssen wir festhalten, dass der Betreiber einer App-Besprechungsseite mindestens bei App-Icons die Fotoelemente beinhalten, den App-Publisher um eine schriftliche Nutzungserlaubnis für das App Icon bitten muss, verbunden mit der Frage, ob der App-Publisher überhaupt eine Unterlizensierung vornehmen kann.

Der App-Publisher muss dann bei fremden Bildern, die er für sein App-Icon verwendet hat, überprüfen, ob seine Lizenz, die er mit dem Urheber des Bildes abgeschlossen hat, die Verwendung des Bildes als App Icon erlaubt und ob er berechtigt ist, Unterlizenzen zu erteilen. Das ist leider realitätsfern, aber wohl der einzige Weg, sich selbst vor solchen Abmahnungen zu schützen.

Über Markus Burgdorf 6 Artikel
Markus Burgdorf arbeitet seit Mitte der 90er Jahre intensiv im Internet. Er ist Geschäftsführer der Presseagentur Avandy GmbH und betreibt über fünfzig Webportale zu verschiedenen Themen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.