Private Rechtsdurchsetzung stärken – Abmahnmissbrauch bekämpfen! Unter dieser Überschrift setzt sich ein breites Bündnis aus Mittelstand, Handel und Internetwirtschaft für dringend erforderliche Anpassungen im Recht der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ein.
Das Instrument der Abmahnung ist zu Recht ein wesentlicher und effizienter Bestandteil der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sachgerecht eingesetzt, können hierüber Konflikte unbürokratisch aufgelöst werden, ohne dass ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten erforderlich wird.
Diese Vorteile verkehren sich in ihr Gegenteil, wenn das Instrument der Abmahnung für Profitinteressen unseriöser Marktteilnehmer missbraucht wird. Unverhältnismäßig hohe finanzielle und personelle Belastungen haben so in Teilbereichen der deutschen Wirtschaft zu kaum mehr leistbaren Mehrbelastungen geführt. Ein Einschreiten des Gesetzgebers ist daher dringend erforderlich.
Die heute veröffentlichten Forderungen konzentrieren sich auf die in der Praxis relevanten Fälle des Abmahnmissbrauchs und enthalten konkrete Anregungen für Änderungen des Rechtrahmens. Hierzu zählen unter anderem:
– eine Konkretisierung der Abmahn- und Klagebefugnis des Abmahnenden,
– die Reduzierung des finanziellen Anreizes einer Abmahnung sowie
– Änderungen des Verfahrensrechts.
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.: „Abmahnmissbrauch ist zu einem Massenphänomen geworden, von dem mittlerweile viele Branchen betroffen sind. Gerade im E-Commerce ist die Schmerzgrenze für viele Händler längst erreicht. Unsere Vorschläge zu einer Reform des Systems stärken die private Rechtsdurchsetzung und machen unseriösen Abmahnanwälten und -vereinen das Leben in Zukunft deutlich schwerer.“
Die hinter dem Papier stehenden Organisationen fordern von den politischen Parteien ein klares Bekenntnis zur privaten Rechtsdurchsetzung, gegen Abmahnmissbrauch und die Zusage, nach der Bundestagswahl die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Defizite umgehend gesetzgeberisch anzugehen.
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